Was geschieht bei der hl. Krankenölung?

Quelle: Distrikt Deutschland

Der Priester salbt den schwerkranken Christen unter Gebet mit geweihtem Olivenöl an den fünf Sinnen. Dadurch wird der Kranke an der Seele, oft auch am Leibe geheilt.

Christus ist der barmherzige Samariter, denn auch er gießt durch seinen Stellvertreter, den Priester, Öl in die Wunden des Kranken, um diesen geistig und körperlich zu heiligen.

Der Pfarrer (oder im dringenden Notfall ein beliebiger Priester) salbt den Kranken mit geweihtem Öl in Kreuzform an den fünf Sinnen als den Werkzeugen der Sünde (an den Augen, Ohren, an der Nase, am Mund, an den Händen, oft auch an den Füßen, nie aber an den Seiten) und betet bei jeder Salbung zu Gott: „Durch diese heilige Salbung und seine mildreiche Barmherzigkeit verziehe dir der Herr, was du gesündigt hast durch das Gesicht (Gehör usw.). Im Notfall salbt der Priester nur einen Sinn oder nur die Stirn und betet: „Durch diese hl. Salbung verzeihe dir der Herr, was du gesündigt hast. Amen.“ 

Die Salbung an den Lenden ist stets zu unterlassen, auch die Salbung an den Füßen kann aus jedem vernünftigen Grund unterlassen werden. Ist der Schwerkranke schon bewußtlos, so kann ihm doch die hl. Ölung gespendet werden, falls sich (z.B. in Folge seines christlichen Lebenswandels) mit Wahrscheinlichkeit annehmen läßt, daß er die hl. Ölung begehrt hätte. Nur wenn genau erwiesen ist und mit Sicherheit feststeht, daß jemand unbußfertig ist und halsstarrig in offenkundiger Todsünde verharrt, kann die hl. Ölung nach Kirchenrecht nicht erteilt werden.